Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Dronautix GmbH, Ainet 48b, 9951 Ainet (im Folgenden Dronautix oder wir), insbesondere in den Bereichen Drohnenaufnahmen (Vermessungen, Inspektionen etc.), Software, Cloud-Dienste sowie Schulungen. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern.

  • Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören (vgl. § 1 KSchG).
  • Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (vgl. § 1 KSchG; § 1 UGB).

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (Schrift- oder Textform, z.B. E-Mail) zustimmen. Auch ein vorbehaltsloses Erbringen von Leistungen unsererseits bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen. Individuell getroffene Vertragsabreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB; für den Inhalt solcher Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand der Leistungen von Dronautix sind insbesondere (ohne darauf beschränkt zu sein):

  • Drohnen-Dienstleistungen: Erstellung von Luftaufnahmen, Vermessungen, Inspektionen und sonstigen Bild- oder Videodaten mittels Drohnen durch professionelle Piloten oder durch den Kunden selbst mithilfe von bereitgestellter Ausrüstung.
  • Hardware-Verkauf: Verkauf und Lieferung von Drohnen und zugehöriger Hardware (z.B. Drohnen-Komplettpakete).
  • Software: Verkauf, Überlassung oder Vermietung von Software, einschließlich Bereitstellung von Software-as-a-Service-Lösungen über Internetplattformen (Cloud-Dienste).
  • Cloud-Dienste: Betrieb von Online-Diensten (z.B. Webplattform oder -App) zur Verarbeitung, Auswertung und Speicherung von mit Drohnen erzeugten Daten sowie Bereitstellung von Speicherplatz auf Servern für die Vertragsdauer.
  • Schulungen und Support: Durchführung von Schulungen, Trainings und Workshops (online oder vor Ort) im Bereich Drohnennutzung, Vermessung und Softwareanwendung sowie gegebenenfalls Reparatur-, Wartungs- oder Supportleistungen rund um die oben genannten Produkte und Dienste.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website bzw. dem jeweiligen individuellen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung. Dronautix ist berechtigt, sich zur Erbringung von Leistungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

 

3. Vertragsschluss

3.1. Online-Bestellungen (Website/Cloud-Plattform): Die Darstellung von Waren und Leistungen auf unserer Website oder Plattform stellt kein verbindliches Angebot von Dronautix dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben. Der Kunde kann Produkte oder Dienste in den virtuellen Warenkorb legen. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bzw. einen gleichwertigen Bestellbutton gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die im Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern informiert lediglich über den Bestelleingang. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen, die bestellte Ware liefern oder den Kunden zur Zahlung auffordern – maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Hinweis: Bei Auswahl einer sofortigen Online-Zahlungsmethode (z.B. PayPal) kann abweichend gelten, dass wir bereits mit Bereitstellung der Zahlungsfunktion ein verbindliches Vertragsangebot machen, das der Kunde mit dem Abschluss des Zahlungsvorgangs annimmt – in diesem Fall kommt der Vertrag unmittelbar mit Abschluss der Bestellung zustande.

3.2. Vertragsschluss außerhalb der Online-Plattform: Angebote von Dronautix außerhalb des Webshops, z.B. in Angeboten per E-Mail, telefonisch oder in unseren Geschäftsräumen, sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung, Auftragserteilung oder Unterzeichnung eines Angebots ein verbindliches Angebot ab. Wir können dieses Angebot innerhalb von 7 Kalendertagen (ab Zugang bei uns) annehmen – entweder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung bzw. Lieferung der Ware innerhalb dieser Frist. Erfolgt innerhalb der Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt.

3.3. Vertragsunterlagen: Wir senden dem Kunden bei Vertragsschluss eine Bestätigung mit den Vertragsinhalten (einschließlich dieser AGB) an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Ist der Kunde registriert (Kundenkonto), kann er vergangene Bestellungen in seinem Konto einsehen. Ohne Registrierung ist ein späterer Online-Zugriff auf den Vertragstext nicht möglich; der Kunde sollte daher die Vertragsunterlagen selbst sichern. Vertragssprache ist Deutsch.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Preise: Alle Preise von Dronautix verstehen sich in Euro und, sofern nichts anderes angegeben ist als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Versandkosten, Zölle oder öffentliche Abgaben bei Exportlieferungen) werden gesondert ausgewiesen und berechnet. Bei Dauerschuldverhältnissen (Abonnements, Wartungsverträgen etc.) ist Dronautix berechtigt, die Preise angemessen jährlich anzupassen, insbesondere bei nachweisbaren Kostensteigerungen (z.B. Produktions-, Versand- oder Personalkosten); etwaige Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

4.2. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum und Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung ohne Abzug zu bezahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Dronautix. Zahlungen können per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen; andere Zahlungsmittel werden nur nach vorheriger Vereinbarung oder gemäß den im Onlineshop angebotenen Optionen akzeptiert.

4.3. Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. (bzw. 9% p.a. über Basiszinssatz, sofern vereinfacht angegeben); gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4% p.a., soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, können wir ferner die weitere Erbringung noch ausstehender Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung verweigern oder nur gegen Vorauszahlung ausführen.

4.4. Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten, es sei denn, ihm steht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis zu. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt (siehe Gewährleistung, Haftung).

4.5. Einwendungen gegen Rechnungen: Der Kunde hat Rechnungen von Dronautix unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang schriftlich zu erheben. Unterlässt der Kunde fristgerechte Einwendungen, so gilt die Rechnung als anerkannt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei berechtigten Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bestehenden Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von Dronautix. Der Kunde darf vor Eigentumsübergang über Vorbehaltsware nicht verfügen (weder weiterverkaufen, vermieten, verpfänden noch sicherungsübereignen), es sei denn, wir haben dem ausdrücklich zugestimmt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. Pfändung) hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Falls der Kunde vertragswidrig handelt – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

6. Pflichten des Kunden und Nutzungsregeln

6.1. Mitwirkungspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Er muss uns alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen. Änderungen relevanter Umstände hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere hat der Kunde – soweit einschlägig – notwendige Genehmigungen für Drohnenflüge auf seinem Gelände oder an Einsatzorten einzuholen und geeignete Start- und Landeplätze bereitzustellen.

6.2. Einsatzbedingungen bei Drohnenflügen: Unsere Drohnen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht bei schlechtem Wetter (insbesondere Regen, Schneefall, Gewitter oder starkem Wind) eingesetzt werden. Dronautix entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführbarkeit eines Flugs. Sollte am Einsatzort festgestellt werden, dass die Bedingungen (z.B. Wetter, Örtlichkeit, behördliche Auflagen) eine Durchführung unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen – insbesondere wenn vom Kunden gemachte Angaben hierzu falsch oder unvollständig waren – trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten. Wir werden in solchen Fällen einen Ersatztermin in Absprache mit dem Kunden suchen.

6.3. Stornierung von Drohnen-Einsätzen durch den Kunden: Tritt der Kunde nach verbindlicher Auftragserteilung von einem vereinbarten Drohnen-Termin zurück (Stornierung), fallen folgende Pauschalen (bezogen auf das vereinbarte Netto-Entgelt) als Ersatz für Aufwendungen an:

  • Rücktritt bis eine Woche vor dem geplanten Termin: 25% des Auftragswerts
  • Rücktritt zwischen 7 und 3 Tagen vor dem Termin: 50% des Auftragswerts
  • Rücktritt zwischen 72 und 24 Stunden vor dem Termin: 75% des Auftragswerts
  • Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100% des Auftragswerts

Gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte für Verbraucher (soweit anwendbar, siehe ggf. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz) bleiben unberührt.

6.4. Rücktritt durch Dronautix bei Flugsicherheit: Muss Dronautix aus flugbetrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. plötzlich auftretende technische Probleme, Wetterverschlechterung, Luftraumsperrungen) einen Drohnenflug abbrechen oder absagen, werden wir den Kunden umgehend informieren. In solchen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns wegen Nichterfüllung; bereits erbrachte Zahlungen für nicht geleistete Aufnahmen erstatten wir anteilig.

6.5. Nutzung von Software und Online-Diensten: Bei Nutzung unserer Softwareprodukte oder Cloud-Dienste (Webplattform, Apps etc.) hat der Kunde die jeweiligen Nutzungsanleitungen und Systemvoraussetzungen zu beachten. Zugang zu Online-Diensten wird passwortgeschützt gewährt. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Weitergabe von Login-Daten an unbefugte Dritte ist untersagt. Der Kunde informiert uns unverzüglich, wenn ein Missbrauchsverdacht besteht (z.B. Verlust oder unautorisierte Nutzung der Zugangsdaten). Wir sind berechtigt, bei Verdacht auf Missbrauch den Zugang vorübergehend zu sperren, um weiteren Schaden zu verhindern.

6.6. Verbotene Inhalte und Datensicherheit: Der Kunde darf im Rahmen der Nutzung unserer Dienste keine Inhalte bereitstellen oder hochladen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Insbesondere ist es untersagt, strafbare, obszöne oder diskriminierende Inhalte einzustellen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Programme (Viren, Würmer, Trojaner u.Ä.) übermittelt werden. Der Kunde stellt sicher, dass von ihm übermittelte Dateien frei von solchen Schadprogrammen sind. Dronautix behält sich vor, rechtswidrige oder schädliche Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen oder den Zugang dazu zu sperren, sobald wir davon Kenntnis erlangen.

6.7. Schulungen und Sicherheit: Bei Teilnahme an Schulungen oder Trainings hat der Kunde den Anweisungen unserer Ausbilder strikt Folge zu leisten und selbst für die Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Insbesondere bei praktischen Flügen im Rahmen der Schulung ist der Kunde verpflichtet, Umsicht walten zu lassen und keine Personen oder Sachen zu gefährden. Dronautix haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung von Anweisungen oder unvorsichtiges Verhalten des Kunden während einer Schulung entstehen.

6.8. Aktualität von Daten: Der Kunde verpflichtet sich, Angaben in seinem Nutzerkonto (Registrierungsdaten, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen etc.) stets aktuell zu halten. Änderungen sind unverzüglich in der Plattform zu aktualisieren oder uns mitzuteilen, damit eine reibungslose Leistungserbringung möglich ist.

6.9. Dynamik der Leistungen: Dem Kunden ist bewusst, dass unsere Software- und Cloud-Angebote technisch fortlaufend weiterentwickelt werden. Dronautix behält sich daher vor, den Funktionsumfang dieser Dienste bei Bedarf anzupassen (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Änderungen oder zur Verbesserung des Angebots). Hierbei wird Dronautix die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen und ihn über wesentliche Änderungen informieren.

 

7. Termine, Lieferfristen und Leistungshindernisse

7.1. Leistungszeiten: Von Dronautix genannte Ausführungs- oder Liefertermine sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt – als voraussichtliche Termine zu verstehen. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wird ein verbindlicher Termin vereinbart, beginnt eine von uns genannte Lieferfrist erst, sobald alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellung von Informationen, Genehmigungen, Anzahlungen) erfüllt hat.

7.2. Verzug: Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Leistungsverzug, so hat der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen (mindestens 14 Tage). Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde – sofern er Unternehmer ist – vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug ohne Einschränkung. Dronautix haftet bei Verzug für nachgewiesene Schäden nur im Rahmen der Haftungsbegrenzungen gemäß diesen AGB (siehe Haftung).

7.3. Höhere Gewalt und sonstige Hindernisse: Dronautix haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können. Als höhere Gewalt gelten z.B. Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Krieg, Terror, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Eingriffe, Stromausfälle oder sonstige Betriebsstörungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Sollten solche Ereignisse die Durchführung des Vertrags für uns wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten (siehe auch Ziffer 9). Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden im Rücktrittsfall erstattet.

7.4. Leistungsvorbehalt bei Nichtverfügbarkeit: Unsere Verpflichtung zur Leistung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung in Fällen, in denen wir Waren von Zulieferern beziehen. Sollte ein bestimmtes Produkt oder eine Leistung zum Zeitpunkt der Vertragsschlusses unerwartet nicht mehr lieferbar oder erfüllbar sein, werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.

7.5. Teilleistungen: Dronautix ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern die gelieferten Teile für den Kunden isoliert nutzbar sind.

7.6. Versand und Gefahrübergang: Sofern wir Waren versenden, erfolgt dies – falls nicht anders vereinbart – ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über; bei Verbrauchern erfolgt der Gefahübergang erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher.

7.7. Abnahme von Werkleistungen: Soweit unsere Leistung nach Werkvertragsrecht eine Abnahme erfordert (z.B. bei fertiggestellten Vermessungen, Auswertungen oder sonstigen individuell erstellten Ergebnissen), ist der Kunde zur Abnahme des Werks verpflichtet, sobald wir die Fertigstellung anzeigen und das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung des Werkergebnisses erhebliche Mängel schriftlich rügt oder wenn der Kunde das Werk vorbehaltlos in Gebrauch nimmt. Mit erfolgter Abnahme gilt die Leistung als genehmigt, soweit es sich um erkennbare Mängel handelt.

 

8. Vertragsdauer und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

8.1. Vertragslaufzeit: Soweit mit dem Kunden dauerhafte Leistungen vereinbart werden (z.B. Abonnements für Software/Cloud-Dienste, Wartungsverträge oder sonstige wiederkehrende Leistungen), gilt die im Vertrag oder Angebot festgelegte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

8.2. Ordentliche Kündigung: Verträge ohne feste Laufzeit können vom Kunden und von Dronautix jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend eine andere Frist geregelt ist. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils automatisch um die im Vertrag genannte Verlängerungsperiode (maximal jedoch um 1 Jahr), wenn sie nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

8.3. Form der Kündigung: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Telefax oder E-Mail sind ausreichend). Die rechtzeitige Absendung der Kündigung genügt zur Fristwahrung. Eine Nichtnutzung der Dienste oder unbeantwortete Lieferung gilt nicht als Kündigung.

8.4. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Dronautix insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung andauernd gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z.B. unbefugte Weitergabe von Software, Zahlungsverzug, Verstöße gegen Nutzungsregeln) oder sich in Zahlungsverzug befindet und eine gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht. In diesem Fall kann Dronautix den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

8.5. Folgen der Kündigung: Im Falle einer Kündigung werden wir den Zugang des Kunden zu ggf. bestehenden Online-Diensten nach Wirksamwerden der Kündigung sperren. Der Kunde sollte rechtzeitig vor Vertragsende eigene Daten aus der Cloud sichern. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit erbrachte Teilleistungen oder Nutzungsvorteile (z.B. bereits genutzte Zeiträume eines Dienstes) werden nicht rückerstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgte aus einem von Dronautix zu vertretenden wichtigen Grund.

 

9. Rücktrittsrecht von Dronautix

Dronautix behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten (vollständig oder teilweise):

  • Unvorhersehbare Umstände: Wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen oder nach Vertragsschluss eintreten, die eine Vertragserfüllung für Dronautix unzumutbar machen, und Dronautix ein anerkennenswertes Interesse am Rücktritt hat. Dies kann insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördlichen Maßnahmen oder Arbeitskämpfen (Streik) der Fall sein, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder verhindern.
  • Leistungshindernisse und Kapazitätsmangel: Wenn Dronautix unverschuldet keine ausreichenden Kapazitäten zur Erfüllung der vertraglichen Leistung zur Verfügung stehen oder vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können (z.B. plötzlicher Personalausfall, Ausfall kritischer Technik), und Dronautix die Umstände nicht zu vertreten hat.

Im Rücktrittsfalle informieren wir den Kunden unverzüglich. Bereits vom Kunden erhaltene Gegenleistungen (Zahlungen) werden wir erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen des Rücktritts sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

10. Gewährleistung

10.1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte: Ist der Kunde Verbraucher, stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach österreichischem Recht (ABGB, KSchG) zu. Diese AGB enthalten keine Beschränkung dieser Rechte. Ist der Kunde Unternehmer, gelten die nachstehenden Gewährleistungsregelungen.

10.2. Gewährleistung gegenüber Unternehmern: Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme des Werks, sofern eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist. Unternehmerkunden müssen gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung (bzw. ab Entdeckung bei versteckten Mängeln) schriftlich anzeigen. Unterlässt der Unternehmer diese Rüge, gelten die Waren und Leistungen als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen (§ 377 UGB).

10.3. Nacherfüllung: Im Gewährleistungsfall leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch (Nachbesserung oder Neulieferung). Der Kunde hat uns hierfür die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde – nach seiner Wahl – Preisminderung verlangen oder, sofern der Mangel nicht geringfügig ist, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsbestimmungen in diesen AGB.

10.4. Besondere Regelungen bei Software: Bei der Überlassung von Software (inkl. SaaS) gilt: Eine unerhebliche Abweichung der Software von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit begründet keine Gewährleistungsansprüche. Der Kunde hat erkennbare Programmfehler und Störungen detailliert zu dokumentieren und uns zu melden. Für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer nicht freigegebenen Hardware-/Softwareumgebung eingesetzt wird, übernimmt Dronautix keine Gewähr. Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt und dadurch die Fehlersuche oder -behebung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird – in diesem Fall entfällt die Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.

10.5. Mängel an Drittprodukten: Soweit ein Mangel auf einer Komponente oder Software beruht, die Dronautix von Dritten bezogen und unverändert an den Kunden weitergegeben hat (Fremdprodukt), wird Dronautix zunächst versuchen, seine eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten oder Hersteller für Rechnung des Kunden geltend zu machen oder an den Kunden abzutreten. Gewährleistungsansprüche gegenüber Dronautix bestehen in einem solchen Fall nur, wenn die Durchsetzung der Ansprüche gegen den Hersteller/Vorlieferanten erfolglos war oder keinen Erfolg verspricht (z.B. Insolvenz), und auch nur nach Maßgabe dieser AGB. Während der Dauer der Durchsetzung der Ansprüche gegen Dritte ist die Verjährung betreffend etwaiger Gewährleistungsansprüche des Unternehmer-Kunden gegen Dronautix gehemmt.

10.6. Garantien: Die Übernahme von Garantien (Beschaffenheitsgarantien oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 880a ABGB) durch Dronautix bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung im Einzelfall. Produkt- oder Leistungsbeschreibungen von Dronautix (z.B. in Katalogen, auf der Webseite oder in Angeboten) sind keine Garantiezusagen, sondern Beschreibungen der Beschaffenheit im Rahmen der Gewährleistung.

10.7. Kosten bei unberechtigter Mängelrüge: Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden geltend gemachter Mangel tatsächlich nicht besteht oder auf einem Umstand beruht, der nicht von Dronautix zu vertreten ist, können wir dem Kunden den entstandenen Aufwand (Prüfungs- bzw. Servicekosten) zu den üblichen Vergütungssätzen in Rechnung stellen, sofern der Kunde fahrlässig oder vorsätzlich unberechtigt einen Mangel gerügt hat.

 

11. Haftung

11.1. Haftung im Rahmen der Verschuldenshaftung: Dronautix haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gilt:

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.
  • Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haften wir – vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten). In einem solchen Fall ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

11.2. Haftungsausschlüsse: In den folgenden Fällen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen bzw. beschränkt:

  • Nicht wesentliche Pflichten: Für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet Dronautix nicht.
  • Drittschäden: Dronautix haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • Datenverlust: Bei Datenverlust oder -beschädigung haftet Dronautix nur in dem Umfang, der auch eingetreten wäre, wenn der Kunde seiner Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Datensicherung nachgekommen wäre. Mit anderen Worten: Unsere Haftung für den Verlust von Daten ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.
  • Höhere Gewalt: Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von Dronautix nicht zu vertretende Umstände verursacht werden (siehe Ziffer 7.3.). Insbesondere haften wir nicht für Schäden infolge von Betriebsstörungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z.B. Stromausfälle, Netzwerkausfälle, behördliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Unruhen). Dies gilt ebenso für Leistungsstörungen bei unseren Subunternehmern aus solchen Gründen.
  • Schulung und Anleitungen: Für Schäden des Kunden, die im Zusammenhang mit der Befolgung von Anleitungen oder Teilnahme an Schulungen von Dronautix entstehen, übernehmen wir eine Haftung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Der Kunde ist für die sichere Umsetzung der Anweisungen selbst verantwortlich. Schäden, die aus einer Missachtung der Schulungsanweisungen oder aus leichtfertigem Verhalten des Kunden resultieren (etwa weil der Kunde während der Drohnensteuerung Sicherheitshinweise ignoriert), liegen in der Verantwortung des Kunden.

11.3. Zwingende Haftung: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine spezifische Garantie übernommen haben oder eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eintritt. Insbesondere bleiben Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ebenso haften wir unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Dronautix oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.4. Haftung für Erfüllungsgehilfen: Soweit die Haftung von Dronautix ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.5. Verjährung von Haftungsansprüchen: Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern der Kunde Unternehmer ist. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für Verbraucher gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

12. Datenschutz

Dronautix verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) zweckgebunden und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO – sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung und zur Pflege der Kundenbeziehung. Ohne entsprechende gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung des Kunden werden keine personenbezogenen Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben. Details zum Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, die auf unserer Website abrufbar ist. Der Kunde bestätigt, davon Kenntnis genommen zu haben.

 

13. Urheberrechte und Nutzungsrechte

13.1. Rechte an unseren Leistungen: Dronautix behält an allen Inhalten, Ergebnissen und Unterlagen, die im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt oder überlassen werden, die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts (bzw. mit Vertragsschluss bei unentgeltlichen Leistungen) erhält der Kunde das Recht, die gelieferten Produkte und Leistungen im vereinbarten Umfang zu nutzen. Bei Software und digitalen Inhalten erhält der Kunde – soweit nicht anders geregelt – ein einfaches (nicht exklusives), nicht übertragbares und – im Falle zeitlich befristeter Verträge – auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Der genaue Nutzungsumfang (etwa Anzahl der Nutzer/Lizenzen, concurrent Users, Installationen etc.) richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Vermietung, Verleihung oder öffentliche Zugänglichmachung unserer Software, Cloud-Dienste, Videos, Dokumentationen oder sonstigen geschützten Inhalte, ist dem Kunden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

13.2. SaaS/Cloud-Dienste: Sofern dem Kunden Cloud- oder Software-as-a-Service-Leistungen bereitgestellt werden, ist das Nutzungsrecht auf den Online-Zugang zur Software beschränkt; ein lokaler Besitz oder die Überlassung der Software (z.B. auf Datenträger) ist nicht geschuldet. Der Kunde darf die SaaS-Dienste nur im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung nutzen. Für die Dauer des Vertrags stellt Dronautix dem Kunden ggf. Speicherplatz auf Servern zur Verfügung, um mit der SaaS-Lösung erzeugte oder verarbeitete Daten abzulegen. Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt; der Kunde sollte Daten rechtzeitig sichern.

13.3. Inhalte des Kunden: Soweit der Kunde eigene Inhalte, Daten oder Materialien im Rahmen der Nutzung unserer Dienste bereitstellt (z.B. hochgeladene Fotos, Videos, Vermessungsdaten, Berechnungsergebnisse oder sonstige Dateien), verbleiben alle Rechte an diesen Inhalten beim Kunden. Der Kunde räumt Dronautix jedoch mit Upload oder Überlassung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte auf unseren Servern zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu verarbeiten, zu übertragen und dem Kunden sowie berechtigten Nutzern zugänglich zu machen. Wir sind ferner berechtigt, zum Zwecke der Datensicherung und Systemoptimierung Sicherheitskopien der Daten anzufertigen. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Verwertung der Kundeninhalte durch uns erfolgt nicht, ohne hierzu berechtigt zu sein (etwa durch Gesetz oder weitere Vereinbarung mit dem Kunden). Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die notwendigen Rechte verfügt, um uns das beschriebene Nutzungsrecht einzuräumen. Er stellt Dronautix von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen uns geltend machen (inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten).

13.4. Schutz von Schulungsunterlagen und Anleitungen: Schriftliche Unterlagen, Präsentationen, Videos, Handbücher oder sonstige Materialien, die dem Kunden im Rahmen von Schulungen, Workshops oder als Anleitung zur Verfügung gestellt werden, sind geistiges Eigentum von Dronautix bzw. der jeweiligen Urheber. Sie sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des teilnehmenden Kunden bestimmt. Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen diese Materialien weder ganz noch teilweise vervielfältigt, veröffentlicht, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Insbesondere ist das Aufzeichnen von Videokursen oder Live-Schulungen sowie die Weitergabe von Zugangsdaten zu Online-Schulungsinhalten an Nichtberechtigte untersagt. Verstöße hiergegen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

13.5. Keine weitere Rechtseinräumung: Im Übrigen werden dem Kunden keinerlei Rechte an Marken, Kennzeichen, geschützten Werken oder Know-how von Dronautix eingeräumt, sofern dies nicht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen zwingend erforderlich ist. Insbesondere erhält der Kunde keine Berechtigung, Marken, Logos, urheberrechtlich geschützte Bilder oder Texte von Dronautix für eigene Zwecke zu verwenden.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

14.2. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – sofern der Kunde Unternehmer ist – das für unseren Firmensitz sachlich zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand. Dronautix ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand; Klagen gegen den Verbraucher können nur vor dem Gericht seines Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder Beschäftigungsortes anhängig gemacht werden.

14.3. Schriftformklausel: Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB oder zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Schriftform im Sinne dieser AGB bedeutet ein schriftliches Dokument, das vom Aussteller eigenhändig unterschrieben ist, oder eine Erklärung in Textform (z.B. E-Mail, Fax), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

14.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

14.5. Kommunikation: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die vertragsbezogene Kommunikation (z.B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnungen) elektronisch per E-Mail erfolgen kann, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Kunde wird dafür sorgen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse aktuell und empfangsbereit ist.

14.6. Verbraucherstreitbeilegung: Dronautix ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Wir sind allerdings nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem formellen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.7. Sonstiges: Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass elektronische Willenserklärungen den Schriftformanforderungen genügen, solange nicht gesetzlich eine strengere Form verlangt wird. Alle in diesen AGB genannten Gesetzesangaben beziehen sich – soweit nicht anders angegeben – auf die österreichischen Vorschriften.

 

Stand: Oktober 2025

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